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Rahmenplan > Bildungsplan
Rahmenrichtlinien > Bildungsplan
Realschulabschluss > Mittlere Reife
Realschule
Die Realschule (in manchen Bundesländern auch Sekundarschule) umfasst
die Klassen 5 bzw. 7 bis 10, mit erfolgreichem Abschluss der 10. Klasse
erlangen die Schülerinnen und Schüler die > mittlere Reife.
Rechenschwäche
Eine Rechenschwäche (auch: Dyskalkulie) ist eine Teilleistungsstörung
im Umgang mit Zahlen. Wissenschaftler schätzen, dass etwa sechs
Prozent der Grundschüler unter dieser Teilleistungsstörung
leiden. Sie können scheinbar nicht verstehen, welche Zahl größer
und welche kleiner ist, sie schreiben Ziffern seitenverkehrt und verwechseln
Rechenarten.
Referendariat
Lehrerinnen und Lehrer werden in mehreren Stufen ausgebildet. Nach dem
Ersten > Staatsexamen, das sie mit dem Abschluss des Studiums erwerben,
müssen sie ein Referendariat in einer Schule unter Anleitung eines
Lehrers absolvieren und in verschiedenen Klassen unterrichten. Im Anschluss
an dieses Jahr erfolgt eine weitere Prüfung, die zum Erwerb des
Zweiten Staatsexamens führt.
Reformierte Oberstufe
Durch diese Bezeichnung grenzt sich die heutige > gymnasiale Oberstufe,
in der in frei gewählten Kursen unterrichtet wird, von der bis
Anfang der 70er Jahre üblichen Oberstufe im Klassenverband in vorgegebenen
Fächern ab.
Regelschule
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden mit dem Begriff Regelschule die
üblicherweise von Schülerinnen und Schülern besuchten
Schulen wie Grundschule und allgemeinbildende Schulen bezeichnet im
Gegensatz zu den Schulen mit speziellem Förderschwerpunkt, die
im allgemeinen Sprachgebrauch > Sonderschule genannt werden. In Thüringen
ist die Regelschule jedoch eine Schulform für die Klassenstufen
5 bis 9 und 10, in der der Realschul- und Hauptschulbildungsgang zusammengefasst
ist. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich nach der
6. Klasse, welchen Bildungsgang sie weiter besuchen wollen. Abgeschlossen
wird die Regelschule je nach Wahl des Bildungsganges mit dem Haupt-
oder Realschulabschluss.
Regionale Schule
Die Regionale Schule ist eine besondere Form der Sekundarstufe I in
Rheinland-Pfalz. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen
5 bis 10 der Bildungsgänge Realschule und Hauptschule werden gemeinsam
unterrichtet. In den Klassen 5 und 6 im > Klassenverband und danach
in abschlussbezogenen Klassen, deren Unterricht ausgerichtet ist auf
die > mittlere Reife oder den > Hauptschulabschluss.
Reisende Schüler
Auch Schülerinnen und Schüler, deren Eltern beruflich ständig
unterwegs sind wie z.B. Zirkus- oder Jahrmarktsangestellte, unterliegen
selbstverständlich der > Schulpflicht. Sie gehen z.T. in die
örtlichen Schulen, wenn sie längere Zeit in einem Ort sind.
Sie müssen in der Regel eine Art Schultagebuch führen, in
dem eingetragen wird, was sie wann gelernt haben. So können die
Lehrerinnen und Lehrer, in deren Klasse die Kinder kommen, den Unterricht
möglichst individuell dort aufnehmen, wo er abgebrochen wurde bzw.
Schulleiter können die Klassen, die die Kinder besuchen, entsprechend
auswählen.
Religionsunterricht
Am Religionsunterricht muss nicht jeder Schüler teilnehmen. Falls
die Eltern etwas dagegen haben, können sie ihr Kind davon befreien.
Nach Vollendung des 14. Lebensjahres ist ein Schüler religionsmündig,
dann kann er selbst entscheiden, ob er am Religionsunterricht teilnimmt
oder nicht. Diese Entscheidung kann allerdings nicht von Woche zu Woche
neu getroffen werden. Sie wird einmal für den Rest des Schuljahres
gefällt. Darüber ist dann der Religionslehrer zu informieren.
In manchen Bundesländern gibt es inzwischen Alternativfächer
wie > Ethik oder Lebensgestaltung, von denen eine Befreiung nicht
möglich ist. Üblicherweise gehen Schüler entsprechend
ihrer Konfession in den Religionsunterricht. An den meisten Schulen
gibt es lediglich katholischen und evangelischen Religionsunterricht.
Einige wenige Schulen erteilen auch Religionsunterricht in anderen Konfessionen,
wenn genügend Kinder für eine Gruppe zusammenkommen. Wie in
vielen anderen Bereichen des Schullebens gibt es keine bundesweit einheitliche
Lösung, die Richtlinien werden vom > Kultusministerium vorgegeben
und die Schulen handeln, wie es ihnen möglich ist.
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